Ausbildung zur Floristin/zum Floristen
Zugangsvoraussetzung
- Ausbildungsbetrieb
Ausbildung
- Im dualen System (Ausbildungsbetrieb und Berufsschule)
Zeitraum: 3 Jahre
Lernfelder/Lerngebiete
Lerngebiet 1- Organisation betriebliche Abläufe
- Berufsbild Floristin
- Gesetzliche Grundlagen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Beratungsstellen und Institutionen
- Fachveranstaltungen
- Medien
- Standort floristischer Betriebe
- Arbeitsorganisation
- Ausstattung floristischer Betriebe
- Arbeits- und Zeitplanung
- Datenverarbeitung
- Berechnung
- Versicherungen
- Betriebsgründung
- Berufsständige Organisationen
- Entlohnung
- Steuer
- Sparformen, Kreditarten
- Arbeits- und Tarifrecht
- Marktmechanismen
- volkswirtschaftliche Grundlagen
- Berufsleben
Prüfungen
Lerngebiet 1- Organisation betriebliche Abläufe
Die schulische Abschlussprüfung muss in jedem Fach abgelegt werden. Befreit werden auf Antrag alle Schüler, die in der Summe der Noten der drei Ausbildungsjahre einen Notendurchschnitt unter 2,0 erreichten.
IHK- Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird durch die zuständige Stelle (IHK) abgenommen. Sie ist Voraussetzung für das Ablegen der Abschlussprüfung. Der schriftliche Teil setzt sich aus Fragen aller Lerngebiete zusammen. Zur praktischen Prüfung wird hauptsächlich das Handwerk geprüft. Es müssen Andrahtproben gezeigt, Kranz und Strauß gebunden und Gesteck erarbeitet werden. Hier werden Grenzen in Zeit und Kosten gesetzt.