Weitere Informationen

Förderung

Während der Ausbildung gibt es die Möglichkeit, finanziell vom Staat unterstützt zu werden. Dieses Schülerbafög ist nicht rückzahlungspflichtig.

Wer erhält BAföG?

BAföG wird für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung geleistet. Ausbildungsförderung erhalten Sie, wenn Sie:

  • an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien studieren
  • an anerkannten Fernunterrichtslehrgängen teilnehmen, die unter denselben Zugangsvoraussetzungen auf denselben Abschluss vorbereiten wie die vorgenannten Ausbildungsstätten
  • ein Praktikum im Zusammenhang mit dem Besuch der genannten Ausbildungsstätten und Fernunterrichtslehrgängen leisten müssen.

Die Gewährung von BAföG ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, so z.B. an

  • persönliche Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit, Eignung, Alter) (§§ 8,9, 10 BAföG)
  • die Einhaltung der BAföG-Förderungshöchstdauer.

Auch Schülerinnen und Schüler weiterführen­der allgemeinbildender Schulen, von Berufsfachschulen und Fachschulen, Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschu­len, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien können Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Der Bezug von Ausbildungsförderung kann jedoch für Schülerinnen und Schüler bestimmter Schularten an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein, z.B. dass der/die Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und notwendig auswärts untergebracht ist.

 

Antragstellung

Ausbildungsförderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie kann erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, jedoch frühestens mit dem Beginn der Ausbildung. Hierfür gibt es bei den jeweiligen Ämtern für Ausbildungsförderung bundeseinheitliche Formblätter. Diese entscheiden auch über den Antrag mit schriftlichem Bescheid.

Nach Eingang und Prüfung des Antrags und der Unterlagen können für vier Monate unter dem Vorbehalt der Rückforderung Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 360 € monatlich bewilligt werden (§ 51 Abs. 2 BAföG).

Zuständig für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist das:

Amt für Ausbildungsförderung
Juri- Gagarin - Ring 150
99085 Erfurt Tel.
0361 / 6554045 oder 0361 / 6554047

Abschluss geschafft - Wie geht's weiter?

Der Studienberater vom Arbeitsamt Erfurt hilft gerne weiter.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit ihm.
Arbeitsamt Erfurt
Studienberater Herr Peter Lemser
0361 / 3021634 oder 0361 / 3021628

Haben Sie weitere Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zur Fachoberschule haben wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner an unserer Schule.

Beratungslehrerin:

Frau Krannich
Frau Michel

Abteilungsleiterin Vollzeitschulform:

Frau Haake

Ernst-Benary-Schule
Langer Graben 82
9 9 0 9 2 Erfurt
Tel.0361 / 220250
Fax. 0361 /2202511